Bringe Freude als Alltagsbegleiter:in
nach § 43b, § 53b SGB XI
Online-Kurs zur Alltagsbegleiter:in / Betreuungskraft
Alle Leistungen nach § 45b SGB XI abrechnen
Unverbindlich anfragenMit der Qualifikation „Alltagsbegleiter:in“ nach § 43b, 53b SGB XI, kannst du (sofern Selbstständig) oder dein Pflegedienst alle Betreuungsmaßnahmen gemäß § 36 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 3 SGB XI bei den Pflegekassen abrechnen.
Setzt ein ambulanter Pflegedienst Mitarbeitende für pflegerische Betreuungsmaßnahmen ein (Alltagsbegleiter:in), müssen diese seit dem 1. Februar 2024 die neuen Qualifikationsanforderungen erfüllen, um die Leistung abrechnen zu können. Als Alltagsbegleiter:in gelten Mitarbeitende, die überwiegend, also zu mehr als 50 Prozent ihrer Tätigkeit, pflegerische Betreuungsmaßnahmen erbringen.
Darum bieten wir deutschlandweit eine Ausbildung im Fernstudium an, um sich als Pflegeprofi spezifisch und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend weiterbilden zu können.
Bestandsschutzregelung
Unter bestimmten Voraussetzungen benötigst du diesen Kurs nicht, um deine Leistungen abrechnen zu können. Wenn du wissen möchtest, ob das auf dich zutrifft, vereinbare einfach einen Termin mit uns – wir beraten dich gerne persönlich und ganz unverbindlich.
Das wirst du lernen
Welche Anforderungen und Qualifikationen zur Alltagsbegleiterin notwendig sindDie Ziele der Biographiearbeit zu benennen und passende Beschäftigungen für pflegebedürftige Personen zu planenDen ersten Kontakt zu Kund:innen herzustellen und einen Überblick über den Aufgabenbereich der Hauswirtschaft zu erhaltenDie Grundlage für Herzdruckmassagen und Beatmungen sowie Wissen zu Verhaltensnormen bei Unfällen in der ambulanten Pflege zu erlangen
Unser Kursangebot im Fernstudium
Die Dauer und Inhalte des Kurses sind speziell zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen abgestimmt und entwickelt.
Bitte beachte:
Es muss ein Orientierungspraktikum zu Kursbeginn nachgewiesen werden. Das ebenfalls notwendige Betreuungspraktikum, in der Mitte der Qualifizierungsmaßnahme, ist nicht Bestandteil dieses Kurses und muss anderweitig organisiert werden.Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeeinrichtungen – 100 UEKommunikationGrundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an die Kommunikation und den Umgang mit Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen BehinderungenErkrankungenGrundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie somatische ErkrankungenPflege & DokumentationGrundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation (Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Umgang mit Inkontinenz, Schmerzen und Wunden usw.) sowie der Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten zur Beurteilung der wechselseitigen Abhängigkeiten von Pflege und BetreuungVerhalten im NotfallErste-Hilfe-Kurs, Verhalten beim Auftreten eines NotfallsAufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeeinrichtungen Umfang – 60 UEInhalteKommunikationVertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen MenschenRechtliche GrundlagenRechtskunde (Kenntnis dieser Richtlinien, Grundkenntnisse des Haftungsrechts, Betreuungsrechts, der Schweigepflicht und des Datenschutzes und zur Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)LokaltherapieBehandlungsprozess/Management: WundbehandlungsprozessErnährungHauswirtschaft und Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und NahrungsmittelunverträglichkeitenFreizeitgestaltungBeschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder mit DemenzerkrankungenBewegungBewegung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen BehinderungenZusammenarbeit und KommunikationKommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten, z. B. Pflegekräften, Angehörigen und ehrenamtlich EngagiertenBiografiearbeitAllgemeines zur Biografiearbeit