Wenn du als Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern deine Mitarbeiter für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen freistellst, kannst du einen Teil der Lohnkosten vom Land zurückerhalten.
Wer kann die Erstattung beantragen?
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern können die Erstattung beantragen, wenn:
- Die Mitarbeiter seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen beschäftigt sind.
- Das Arbeitsverhältnis seinen Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern hat.
- Die Weiterbildung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V) anerkannt ist.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind von der Erstattung ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Erstattung?
Du erhältst einen pauschalen Zuschuss von 55 Euro pro freigestelltem Mitarbeiter und Arbeitstag, für maximal fünf Arbeitstage pro Jahr.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag muss innerhalb von acht Wochen nach Ende der Weiterbildung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) eingereicht werden.
Das Antragsformular findest du auf der Webseite der Weiterbildungsdatenbank MV.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zur Erstattung von Bildungsfreistellungen findest du auf der Webseite des Landesamts für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern.
Nutze diese Möglichkeit, um die Weiterbildung deiner Mitarbeiter zu fördern und gleichzeitig finanzielle Entlastung für dein Unternehmen zu erhalten!