Wenn du in Sachsen-Anhalt wohnst, arbeitest oder deine Ausbildung machst und deine beruflichen Fähigkeiten erweitern möchtest, bietet das Programm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (individueller Zugang) finanzielle Unterstützung.
Wer kann die Förderung erhalten?
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
- Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
- Volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen
- Arbeitslose, die keine Leistungen der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters beziehen und keinen Anspruch darauf haben
Voraussetzung ist, dass sich dein Hauptwohnsitz, Arbeitsort oder deine Berufsausbildungsstätte in Sachsen-Anhalt befindet.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die der Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von berufsbezogenen oder berufsübergreifenden Kompetenzen oder Kenntnissen dienen. Dazu zählen auch ausbildungsbegleitende Zusatzqualifikationen, die über die verbindlich geltenden Ausbildungsinhalte hinausgehen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt mindestens 60% der förderfähigen Weiterbildungskosten. Maximal können bis zu 90% beziehungsweise 25.000 Euro als Zuschuss gewährt werden. Zu den förderfähigen Kosten zählen:
- Teilnahme- und Prüfungsgebühren
- Honorarausgaben für externe Dozenten
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Zusätzliche Kinderbetreuungskosten
Wie stellst du einen Antrag?
Du kannst den Antrag vor Beginn der Weiterbildung entweder online über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt stellen oder postalisch einreichen. Die erforderlichen Formulare findest du im Downloadbereich des Kundenportals.
Weitere Informationen zum Programm „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (individueller Zugang)“ erhältst du auf der Webseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Nutze diese Chance, um deine beruflichen Qualifikationen zu erweitern und deine Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu steigern!