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„Unternehmensspezifische Vorhaben“ in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn du ein Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern hast und deine Mitarbeiter gezielt weiterqualifizieren möchtest, bietet die Förderung von „Unternehmensspezifischen Vorhaben“ finanzielle Unterstützung für maßgeschneiderte In-House-Qualifizierungsprojekte.

Wer kann die Förderung erhalten?

Du kannst diese Förderung beantragen, wenn dein Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern ansässig ist. Das Programm richtet sich insbesondere an mittlere und große Unternehmen, steht aber auch kleinen Unternehmen offen.

Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden unternehmensspezifische Weiterbildungsmaßnahmen, die:

  • Die Fähigkeiten und Kompetenzen der Belegschaft ermitteln oder bewerten.
  • Den Schulungsbedarf der Beschäftigten in Bezug auf ihre Arbeitsplätze feststellen.
  • Die Kompetenzen und Qualifikationen der Beschäftigten zur Fachkräftesicherung im Unternehmen erwerben, erhalten oder erweitern.
  • Als Anpassungsweiterbildungen das Fachwissen der Beschäftigten erhalten, aktualisieren oder erweitern.

Die Beratungs- und Qualifizierungsleistungen müssen von geeigneten externen Dienstleistern erbracht werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung hängt von der Unternehmensgröße ab:

  • Kleine Unternehmen: Bis zu 70% der zuwendungsfähigen Kosten.
  • Mittlere Unternehmen: Bis zu 60% der zuwendungsfähigen Kosten.
  • Große Unternehmen: Mindestens 50% der zuwendungsfähigen Kosten.

Die genaue Fördersumme wird individuell berechnet und ist abhängig von den zuwendungsfähigen Kosten der Weiterbildungsmaßnahme.

Wie kannst du einen Antrag auf Förderung stellen?

Anträge müssen schriftlich vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH in Schwerin eingereicht werden. Als Maßnahmebeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines rechtsverbindlichen Lieferungs- und Leistungsvertrages (z. B. Anmeldungen, Bezahlung von Rechnungen).

Für die Antragstellung stehen zwei Formulare zur Verfügung:

  1. Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der Kompetenzfeststellung der Beschäftigten und/oder Analyse des Qualifizierungsbedarfs.
  2. Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur berufsbegleitenden Qualifizierung der Beschäftigten im Unternehmen.

Diese Formulare kannst du auf der Webseite der GSA anfordern.

Weitere Informationen zu „Unternehmensspezifischen Vorhaben“

Ausführliche Informationen zur Förderung von unternehmensspezifischen Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern erhältst du auf der Webseite der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH.

Nutze diese Möglichkeit, um die Kompetenzen deiner Mitarbeiter gezielt zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit deines Unternehmens langfristig zu sichern!

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