Wenn Sie als Arbeitgeber die Qualifizierung Ihrer Beschäftigten fördern möchten, bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) finanzielle Unterstützung für berufliche Weiterbildungen an.
Wer kann die Förderung erhalten?
Unabhängig von der Unternehmensgröße können alle Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland einen Antrag auf Förderung stellen. Dies schließt Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie große Unternehmen ein.
Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, die:
- Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die über kurzfristige, arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
- Umschulungen und Teilqualifizierungen einschließen.
- Von einer fachkundigen Stelle für die Förderung mit einem Bildungsgutschein zugelassen sind.
- Eine Dauer von mehr als 120 Stunden umfassen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung kann die vollen oder teilweisen Weiterbildungskosten (z.B. Lehrgangskosten) abdecken. Zusätzlich können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Zeiten gewährt werden, in denen die Beschäftigten an der Weiterbildung teilnehmen. Die genaue Höhe der Förderung hängt von der Betriebsgröße ab und setzt in der Regel eine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers voraus.
Wie beantragen Sie die Förderung?
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme gestellt werden. Verfügen Sie über ein Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit, kann die Antragstellung online erfolgen. Bei mehreren Beschäftigten, die an derselben Weiterbildung teilnehmen, ist ein Sammelantrag möglich.
Weitere Informationen zur Förderung
Ausführliche Informationen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten erhalten Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, um die Kompetenzen Ihrer Mitarbeitenden zu erweitern und die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu stärken!