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Erstattung zur Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz

Wenn dein Unternehmen in Rheinland-Pfalz ansässig ist und du deinen Mitarbeitenden Bildungsfreistellung gewährst, kannst du als Arbeitgeber eine pauschalierte Erstattung der fortgezahlten Arbeitsentgelte beantragen.

Wer kann die Erstattung beantragen?

  • Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit weniger als 50 Beschäftigten.

Bitte beachte, dass Praktikantinnen und Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre sowie Auszubildende bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl nicht berücksichtigt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die oder der Mitarbeitende ist seit mindestens sechs Monaten in deinem Unternehmen beschäftigt.
  • Der Beschäftigungsort liegt überwiegend in Rheinland-Pfalz.
  • Die Weiterbildungsveranstaltung ist nach dem Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz anerkannt.
  • Die Teilnahme an der Weiterbildung erfolgt freiwillig.

Wie hoch ist die Erstattung?

Die Pauschale beträgt für jeden Tag der Bildungsfreistellung die Hälfte des durchschnittlichen Arbeitsentgelts je Tag im jeweiligen Kalenderjahr im Land Rheinland-Pfalz.

Wie beantragst du die Erstattung?

  1. Antrag vor der Weiterbildung: Stelle mindestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung einen Antrag auf pauschalierte Erstattung beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung in Mainz.
  2. Nach der Weiterbildung: Reiche den Antrag auf Auszahlung der Erstattung zusammen mit einer Teilnahmebestätigung der oder des Mitarbeitenden ein.

Die erforderlichen Antragsformulare und weitere Informationen findest du auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.

Nutze diese Möglichkeit, um die Weiterbildung deiner Mitarbeitenden zu unterstützen und gleichzeitig von finanziellen Entlastungen zu profitieren!

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