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Förderprogramm „berufliche Anpassungsqualifizierung“ in Thüringen

Wenn du in Thüringen wohnst und deine beruflichen Fähigkeiten durch eine Anpassungsqualifizierung erweitern möchtest, bietet der Europäische Sozialfonds (ESF Plus) in Thüringen finanzielle Unterstützung.

Wer kann die Förderung erhalten?

  • Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
  • Selbstständige (mit Ausnahme von Solo-Selbstständigen)

Voraussetzung ist, dass dein Arbeitgeber seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Thüringen hat.

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufliche Anpassungsqualifizierungen, die darauf abzielen, bereits vorhandene berufliche Kenntnisse und Kompetenzen zu aktualisieren oder zu vertiefen. Wichtig ist, dass die Qualifizierungsmaßnahme während deiner regulären Arbeitszeit stattfindet.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss wird individuell auf Basis von Bundesdurchschnittskostensätzen (B-DKS) berechnet und kann bis zu 50% der förderfähigen Kosten betragen.

Wie beantragst du die Förderung?

  • Wenn du angestellt bist: Dein Arbeitgeber beantragt die Förderung für dich. Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme gestellt werden.

  • Wenn du selbstständig bist: Du stellst den Antrag eigenständig beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Auch hier gilt die Frist von sechs Wochen vor Beginn der Qualifizierung. Den Antrag kannst du über das Förderportal des Landes Thüringen einreichen.

Weitere Informationen zur Förderung findest du auf der Webseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes.

Nutze diese Möglichkeit, um deine beruflichen Qualifikationen zu erweitern und deine Karrierechancen zu verbessern!

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