Wenn dein Unternehmen in Thüringen ansässig ist und du die beruflichen Fähigkeiten deiner Mitarbeitenden durch Anpassungsqualifizierungen stärken möchtest, bietet der Europäische Sozialfonds (ESF Plus) in Thüringen finanzielle Unterstützung.
Wer kann die Förderung beantragen?
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen können einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten erhalten, wenn die teilnehmenden Beschäftigten zu folgenden Personengruppen gehören:
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
- Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
- Selbstständige (mit Ausnahme von Solo-Selbstständigen)
Was wird gefördert?
Gefördert werden berufliche Anpassungsqualifizierungen, die darauf abzielen, vorhandene berufliche Kenntnisse und Kompetenzen deiner Mitarbeitenden zu aktualisieren oder zu vertiefen. Wichtig ist, dass die Weiterbildungsmaßnahmen während der regulären Arbeitszeit stattfinden.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss wird individuell auf Basis von Bundesdurchschnittskostensätzen (B-DKS) berechnet und kann bis zu 50% der förderfähigen Kosten betragen.
Wie stellst du einen Antrag?
Als Arbeitgeber musst du den Antrag spätestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme stellen. Die Beantragung erfolgt über das Förderportal des Landes Thüringen.
Weitere Informationen zur Förderung findest du auf der Webseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes.
Nutze diese Möglichkeit, um die Qualifikationen deiner Mitarbeitenden zu erweitern und die Wettbewerbsfähigkeit deines Unternehmens zu steigern!