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Förderung für Unternehmen und rechtsfähige Vereine in Brandenburg

Wenn dein Unternehmen oder Verein in Brandenburg ansässig ist und du die berufliche Weiterbildung deiner Mitarbeitenden fördern möchtest, bietet das Land Brandenburg attraktive Zuschüsse.

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg.
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, die einkommenssteuerpflichtig sind und ihren Sitz oder eine Betriebsstätte mit mindestens einer oder einem Beschäftigten im Land Brandenburg haben.
  • Rechtsfähige Vereine mit Sitz oder Außenstelle im Land Brandenburg.

 

Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen, die die Kompetenzen deiner Mitarbeitenden weiterentwickeln oder ihr Fachwissen aktualisieren beziehungsweise erweitern. Dazu zählen auch Teilqualifizierungen, die schrittweise auf einen Berufsabschluss vorbereiten.

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

  • Förderquote: Bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben.
  • Mindestförderhöhe: 1.000 Euro pro Antrag.
  • Anzahl der Anträge: Bis zu zwei Anträge pro Kalenderjahr möglich.

Wie stellst du einen Antrag?

Die Antragstellung erfolgt online über das Webportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Weitere Informationen zum Förderprogramm findest du auf der Webseite der ILB.

Nutze diese Möglichkeit, um die Qualifikationen deiner Mitarbeitenden zu erweitern und die Wettbewerbsfähigkeit deines Unternehmens oder Vereins zu steigern!

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