Pflegedienste sind gemäß §§ 132 und 132a Abs. 2 SGB V verpflichtet, Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchzuführen und ihre Mitarbeitenden regelmäßig fortzubilden. Die Ergänzung zum Rahmenvertrag aus diesem Paragraphen verpflichtet Beschäftigte in der Pflege zu mindestens 16 Fortbildungsstunden innerhalb von zwei Jahren. Der Medizinische Dienst (MD) prüft basierend darauf die absolvierten Weiterbildungen.
Unser Anliegen ist es, Pflegekräften eine unkomplizierte Möglichkeit zu bieten, alle wichtigen Fortbildungen zu absolvieren – ohne unnötigen bürokratischen Aufwand.
Für 19 € pro Teammitglied im Monat erhaltet ihr Zugang zu einem Rundum-sorglos-Paket mit über 18 Fortbildungen, die alle Anforderungen der MD-Prüfung abdecken. Ein integrierter Fortbildungsplan hilft euch, alles im Blick zu behalten und von Anfang an strukturiert zu sein. Alle abgeschlossenen Kurse werden automatisch gespeichert und können bei Bedarf ganz einfach für die MD-Prüfung bereitgestellt werden.